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Der öffentliche Sektor (Public Sector) unterscheidet sich vom unternehmerischen Bereich in vielerlei Hinsicht und bedarf daher einer besonderen Betreuung. Wir verfügen über fundierte Erfahrung in der Beratung im Public Sector und können daher ein breites Leistungsspektrum anbieten.

  • Ausgliederungen
  • Rechtsformwahl
  • Unternehmensstrukturen
  • Steuerberatung
  • Umstellung von Kameralistik auf Doppik

Der hohe öffentliche Investitionsbedarf und die immer engeren Haushaltsspielräume stehen oftmalig im Widerstreit der Interessen. Daher müssen sohin neue Formen der Organisation und Beschaffung ins Auge gefasst werden.

Das Spektrum der Alternativen reicht dabei von Ausgliederungen bis hin zu langfristigen Public Private Partnerships (PPP-Modelle). Ausgliederungen werden dabei vorwiegend vor dem Hintergrund der Einhaltung strikter Budgetkriterien vorgenommen. PPP-Modelle eignen sich dagegen zur Generierung langfristiger Effizienzgewinne.

Im Rahmen von Ausgliederungen stellt sich immer auch die Frage der optimalen Rechtsform und der optimalen Unternehmensstruktur. Unsere langjährige Beratungserfahrung im öffentlichen Sektor ermöglicht es uns, unsere Klienten auch in diesem Bereich beratend zu unterstützen.

Im Zuge der Besteuerung des öffentlichen Sektors  und seiner Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften gelangen steuerliche Spezialregelungen zur Anwendung. Aus diesem Grund benötigen der öffentliche Sektor  und seine Unternehmen eine branchenspezifische steuerrechtliche  Beratung.

Wir sind im öffentlichen Sektor eine der führenden Beratungsgesellschaften und blicken auf eine jahrelange Erfahrung in der Steuerberatung von Körperschaften öffentlichen Rechts zurück.

Unsere Kanzlei  berät den öffentlichen Sektor und seine Unternehmen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sowie insbesondere ihrer wirtschaftlichen Betätigungen und erbringen dabei unterschiedlichste Steuerberatungsdienstleistungen, wobei der Schwerpunkt unserer Tätigkeit von Gesetzes wegen im Bereich der Umsatzsteuer und der Lohnabgaben liegt.

Neben der laufenden Steuerberatung kommt der steuer- und wirtschaftsrechtlichen Gestaltungsberatung eine besondere Bedeutung zu. Dabei verfolgen wir das  Ziel, eine langfristige Minderung der Steuerlast unserer Mandanten im öffentlichen Sektor zu erreichen.

International betrachtet schreitet im öffentlichen Bereich die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik aus gutem Grund zügig voran, während Österreich in diesem Bereich noch etwas nachhinkt. Durch die Umstellung auf die Doppik werden insbesondere folgende Schwächen der Kameralistik beseitigt:

  • Die Kameralistik bietet keine vollständige Vermögens- und Schuldenrechnung.
  • Die Kameralistik verpflichtet nicht zur periodischen Vermögensinventur.
  • Die Kameralistik bietet keinen direkten Ausweis des Ressourcenverbrauchs und Wertezuflusses (accrual accounting).
  • Im Rahmen der Kameralistik erfolgt keine Ermittlung der Vermögensabnutzung als Basis für Kosten- und Leistungsabrechnungen und zur Vorsorge für Ersatz- bzw. Rationalisierungsinvestitionen.
  • Im Rahmen der Kameralistik erfolgt keine Rechnungskonsolidierung mit ausgegliederten   Verwaltungseinheiten.

Wir sind weltweit maßgeblich in die Entscheidungsfindung von Lösungen für strittige Themenbereiche in der Rechnungslegung für den öffentlichen Sektor involviert. Nicht zuletzt deshalb können wir unsere Klienten bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik umfassend und kompetent betreuen.